Leistungen

Konzeptionell

Konzepte, die Sicherheit und Effizienz vereinen.

Brandschutzkonzepte

Individuell entwickelte, rechtlich fundierte Brandschutzkonzepte für Ihr Bauvorhaben – effizient, sicher und kostenoptimiert.



Frühzeitige Brandschutzplanung führt zu mehr Sicherheit und Kosteneffizienz. Als fundamentaler Bestandteil jedes Bauantrags legt das Brandschutzkonzept den Grundstein für alle folgenden Maßnahmen.

Bei BrandVerstand entwickeln wir keine Standardlösungen, sondern individuell auf Ihr Projekt zugeschnittene Konzepte im rechtlich gesicherten Rahmen. Unsere Experten berücksichtigen dabei sowohl baurechtliche Vorgaben als auch Ihre speziellen Anforderungen.

Wann werden Brandschutzkonzepte benötigt?

  • Bei Abweichungen von standardisierten baurechtlichen Anforderungen
  • Bei Sonderbauten wie Industriegebäuden, Sportstätten, Krankenhäusern oder Mehrzweckhallen

Wann werden Brandschutznachweise benötigt?

  • Grundsätzlich bei jedem Bauprojekt, um die Einhaltung der Brandschutzvorschriften nachzuweisen

Brandschutzberatung & Projektmanagement

Professionelle Begleitung von der Beratung bis zum Projektmanagement – wir behalten den Überblick in allen Brandschutzfragen.

Brandschutz kann in Planungs- und Bauphasen komplex werden. Wir stehen Ihnen als Berater oder Projektmanager zur Seite und helfen bei allen Fragen zu Umsetzbarkeit, Kosten, Alternativen und rechtlichen Verpflichtungen.

Unser Service verhindert teure Nacharbeiten und sorgt für einen reibungslosen Ablauf bei der Implementierung von Brandschutzmaßnahmen unter Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen.

Für wen ist unser Angebot besonders interessant?

  • Generalplaner, die zuverlässige Projektmanager benötigen
  • Architekten, die Brandschutzleistungen in ihr Portfolio integrieren möchten
  • Bauherren, die fachkundigen Rat zum Brandschutz suchen
  • Facility Manager, die unabhängige Unterstützung bei der Erneuerung von Brandmeldetechnik benötigen

Brandfallsteuermatrix

Fachgerechte Entwicklung der zentralen Steuerungseinheit für die koordinierte Funktion aller brandschutztechnischen Systeme.

In modernen, komplexen Gebäuden ist das optimale Zusammenspiel aller brandschutztechnischen Komponenten entscheidend. Die Brandfallsteuermatrix fungiert als zentrale Koordinationsstelle, in der die Informationen aller unabhängig arbeitenden Systeme zusammenlaufen und Kommunikationswege definiert werden.

Wir entwickeln für Sie eine maßgeschneiderte Brandfallsteuermatrix und stimmen diese mit allen relevanten Gewerken, dem Ersteller des Brandschutzkonzepts, dem Bauherrn und den Nutzern ab. So gewährleisten wir, dass alle Komponenten vom baulichen Brandschutz über anlagentechnische Maßnahmen bis hin zur technischen Gebäudeausrüstung optimal ineinandergreifen und jederzeit ihre volle Wirksamkeit entfalten können.

Arbeitssicherheitsmanagement und Auditing

Ganzheitlicher Ansatz für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz – vom Managementsystem bis zum kooperativen Audit.

Arbeitssicherheit ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern bietet echte wirtschaftliche Vorteile. Eine gut implementierte Arbeitssicherheitsorganisation führt zu höherer Mitarbeiterzufriedenheit und reduziert krankheitsbedingte Fehltage nachweislich – sowohl bei körperlicher Arbeit als auch an Büroarbeitsplätzen.

Unsere Leistungen

Arbeitssicherheitsmanagement: Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und Implementierung von Managementsystemen wie ISO 45001, begleiten den Zertifizierungsprozess und sorgen für die langfristige Aufrechterhaltung des Systems.

Audits: Unsere kooperativen Audits bieten Ihnen einen unabhängigen Überblick über den Ist-Stand und praktikable Lösungsansätze für identifizierte Schwachstellen. Unser Ziel ist nicht die Kritik, sondern die gemeinsame Entwicklung nachhaltiger Verbesserungsmaßnahmen.

Im Betrieb

Anwendung im betrieblichen Alltag

Brandschutzbeauftragte

Professionelle externe Brandschutzbeauftragte mit Fachkompetenz und Weitblick – für mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen.

Unsere Brandschutzbeauftragten sind Experten mit echtem Fokus auf den Brandschutz. Sie unterstützen und beraten Verantwortliche bei der konformen Umsetzung aller Brandschutzregularien und stärken damit deren rechtliche Position.

Die Bestellung kann durch Baugenehmigungen, Versicherungsbedingungen oder Gefährdungsanalysen erforderlich werden. Ein externer Brandschutzbeauftragter bietet entscheidende Vorteile:

  • Spezialisierte Fachkompetenz ohne „Betriebsblindheit“
  • Best-Practice-Erfahrungen aus verschiedenen Unternehmen
  • Keine Bindung interner Ressourcen für obligatorische Aus- und Fortbildungen

Gemäß DGUV Information 205-003 unterstützt der Brandschutzbeauftragte in allen Bereichen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes – von der Erstellung der Brandschutzordnung über die Überwachung von Flucht- und Rettungswegen bis zur Koordination von Prüfungen brandschutztechnischer Einrichtungen.

Eine Übersicht der Bereiche:

  • im vorbeugendem, abwehrendem und organisatorischem Brandschutz
  • im Bereich des betrieblichen Notfallmanagements
  • bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • bei feuergefährlichen Arbeiten sowie bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • bei der Auswahl der Feuerlöscheinrichtungen und Löschmittel in den Arbeitsstätten
  • bei der Erstellung/Pflege der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
  • bei der Prüfung von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen, Alarmplänen usw. auf Aktualität
  • bei Fragen zur Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • bei den Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  • beim Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • bei der Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • mit Stellungnahmen zu Investitionsentscheidungen, die im Bereich Brandschutz für die Arbeitsstätte anstehen
  • bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, die den Brandschutz betreffen
  • bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die den Brandschutz betreffen
  • bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Flexible externe Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte – gesetzeskonform mit messbaren Mehrwerten für Ihr Unternehmen.

Wir bieten mehr als nur die gesetzlich vorgeschriebene Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit – wir schaffen aktiven Mehrwert durch nachweisbare Reduzierung krankheitsbedingter Fehltage und höhere Mitarbeiterzufriedenheit.

Der individuelle Betreuungsaufwand Ihres Unternehmens richtet sich nach der DGUV-Vorschrift 2 und setzt sich aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung zusammen. Unsere flexiblen Lösungen passen sich Ihrem aktuellen Bedarf an:

  • Intensivere Betreuung in Aufbauphasen oder bei großen Sicherheitslücken
  • Reduzierte Präsenz bei eingespielten Abläufen
  • Keine Kosten für interne Fortbildungen und Spezialwissen

Als externe Sicherheitsfachkraft unterstützen wir Sie unter anderem bei:

  • Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze, Gefahrstoffe und Maschinen
  • Optimierung von Prozessen aus Arbeitssicherheitsperspektive
  • Durchführung regelmäßiger Safety Checks
  • Untersuchung von Arbeitsunfällen und Implementierung wirksamer Präventionsmaßnahmen
  • Bereitstellung gesetzeskonformer Dokumentationsvorlagen

Ausbildung Evakuierungs- und Brandschutzhelfer

Praxisorientierte Ausbildung Ihrer betrieblichen Ersthelfer im Brandfall – fundiert, handlungsorientiert und gesetzeskonform.

Brandschutzhelfer sind speziell ausgebildete Mitarbeiter, die im Brandfall erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen. Wir empfehlen die Kombination mit der Funktion des Evakuierungshelfers für optimale Notfallvorsorge.

Unsere fundierte, praxisorientierte Ausbildung inklusive praktischer Löschübungen an einer Übungsapparatur macht Ihr Team im Ernstfall wirklich handlungsfähig.

Gesetzliche Verpflichtung: Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz und ASR A2.2 muss jeder Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern (standardmäßig 5% der Belegschaft) als Brandschutzhelfer ausbilden lassen.

Aufgaben der ausgebildeten Helfer:

  • Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
  • Kontrolle bei Feuer- oder Hitzearbeiten
  • Bekämpfung von Entstehungsbränden
  • Bedienung von Brandschutzeinrichtungen
  • Einweisung der Rettungskräfte
  • Evakuierung zugewiesener Bereiche

Wir prüfen Ihren individuellen Bedarf, übernehmen die Ausbildung und erinnern Sie auf Wunsch an anstehende Auffrischungstermine.

Auf dem Papier

Klare, übersichtliche Pläne und Anweisungen für den Ernstfall

Flucht- und Rettungspläne

Normgerechte, professionelle Flucht- und Rettungspläne – übersichtlich gestaltet und behördlich abgestimmt.

Flucht- und Rettungspläne stellen Fluchtwege, Sicherheits- und Löscheinrichtungen klar dar und liefern wichtige Informationen zum Verhalten bei Unfällen und im Brandfall. Sie müssen der DIN ISO 23601 entsprechen, den aktuellen baulichen Zustand abbilden und für Laien verständlich sein.

Die Verpflichtung zur Ausstattung mit Flucht- und Rettungsplänen gilt für die meisten Arbeitgeber sowie Betreiber von Hotels, Unterkünften, Versammlungsstätten oder Sonderbauten.

Unser Service umfasst:

  • Professionelle Vor-Ort-Erfassung bundesweit
  • Fachgerechte Erstellung nach geltenden Normen
  • Koordination mit zuständigen Behörden
  • Hochwertigen Druck mit Aluminiumrahmen oder individuellen Lösungen
  • Erinnerungsservice zur Planaktualisierung
  • Rundum-Sorglos-Paket aus einer Hand

Feuerwehrpläne

Umfassende Feuerwehrpläne nach DIN 14095 – die entscheidende Informationsgrundlage für effektive Brandbekämpfung.

Feuerwehrpläne sind nach DIN 14095 genormte, mehrseitige Informationssammlungen, die zusammen mit den Feuerwehrlaufkarten die Grundlage für schnelles und sicheres Vorgehen im Brandfall bilden. Jede eingesparte Minute in der Brandbekämpfung reduziert das potenzielle Schadensausmaß erheblich.

Wer benötigt Feuerwehrpläne?

Die Anforderungen variieren regional, sind aber generell verpflichtend für Objekte mit automatischer Brandmeldeanlage. Auch bei unübersichtlicher Architektur oder großer Ausdehnung können Feuerwehrpläne von den lokalen Behörden eingefordert werden.

Eine fachkundige Vor-Ort-Begehung ist für qualitativ hochwertige Feuerwehrpläne unerlässlich. Da die Feuerwehr ihre Einsatzentscheidungen auf Basis dieser Pläne trifft, können Fehler gravierende Folgen haben.

Unsere Experten erstellen behördlich abgestimmte, zuverlässige Feuerwehrpläne, die den höchsten Anforderungen entsprechen.

Brandschutzordnung Teile A-B-C

Maßgeschneiderte, normkonforme Brandschutzordnungen – die rechtssichere Grundlage für präventiven und aktiven Brandschutz.

Die Brandschutzordnung fungiert als umfassende Betriebsanweisung für vorbeugende Maßnahmen, Verhaltensregeln und spezifische Gefahrenabwehrmaßnahmen im Brand- oder Gefahrenfall. Sie muss den Vorgaben der DIN 14096 entsprechen und wird durch Aushänge sowie regelmäßige Unterweisungen kommuniziert.

Die drei Teile der Brandschutzordnung richten sich an unterschiedliche Zielgruppen:

Teil A informiert alle Personen im Gebäude durch gut sichtbare Aushänge über grundlegende Verhaltensregeln.

Teil B enthält detaillierte Anweisungen für regelmäßig anwesende Personen zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung sowie zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen.

Teil C adressiert speziell mit Brandschutzaufgaben betraute Mitarbeiter und umfasst Alarmierungspläne sowie Evakuierungsabläufe.

Wir erstellen für Ihr Unternehmen eine maßgeschneiderte Brandschutzordnung, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und präzise Maßnahmen für Brandverhütung, Brandbekämpfung sowie das Verhalten bei Bränden und anderen Schadensfällen festlegt.

Feuerwehrlaufkarten

DIN-konforme Feuerwehrlaufkarten mit behördlicher Freigabe – für schnelle und sichere Feuerwehreinsätze in Ihrem Objekt.

Im Brandfall zählt jede Minute. Feuerwehrlaufkarten leiten die Einsatzkräfte auf kürzestem Weg vom Informationspunkt zum ausgelösten Brandmelder und sind daher für effektive Löscharbeiten unverzichtbar.

Die Karten müssen nach DIN 14675 objektspezifisch erstellt werden und dürfen nur von qualifizierten, zertifizierten Personen angefertigt werden. Sie enthalten essentielle Informationen für ein sicheres und effizientes Vorgehen:

  • Detaillierte Angaben zu Meldergruppe, -nummer und -art
  • Standortinformationen zu BMZ, ÜE, FAT und FBF
  • Präzise Laufwege mit Treppen- und Türmarkierungen
  • Raumkennzeichnungen und Hinweise auf besondere Gefahrenbereiche

BrandVerstand übernimmt für Sie die fachgerechte Erfassung, Erstellung und behördliche Abstimmung der Feuerwehrlaufkarten und erinnert Sie rechtzeitig an notwendige Aktualisierungen.

Zimmerpläne

Normgerechte Rettungspläne für Gästezimmer – individuell gestaltet und an Ihr Raumdesign angepasst.

Die Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) schreibt für Beherbergungsbetriebe spezielle Rettungspläne vor, die an der Ausgangstür jedes Gästezimmers anzubringen sind.

Wir erstellen diese Zimmerpläne nach den gleichen hohen Standards wie unsere Flucht- und Rettungspläne, bieten jedoch flexible Gestaltungsoptionen für das Layout. Ob verschiedene Rahmen oder rahmenlos laminiert – wir finden eine Lösung, die sich harmonisch in Ihr Raumdesign einfügt.

Erfahren Sie, wie Sie mit unseren passgenauen BRANDSCHUTZ- UND SICHERHEITSLÖSUNGEN Ihr Unternehmen optimal schützen können.

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