Ausbildung Brandschutz- und Evakuierungshelfer

Brandschutzhelfer sind Freiwillige, die nach ihrer Ausbildung im Brandfall innerhalb des Unternehmens bestimmte Aufgaben zur Brandbekämpfung übernehmen. Wir empfehlen, diese Funktion mit der der Evakuierungshelfer zu kombinieren, um im Evakuierungsfall bestmöglich gerüstet zu sein.
Wir bilden Ihr Brandschutz-/Evakuierungshelferteam fundiert und praxisorientiert aus, sodass es im Ernstfall auch wirklich handlungsfähig ist. Die Ausbildung umfasst eine Löschübung, bei der an einer entsprechenden Übungsapparatur mit Feuerlöschern ein Brand gelöscht werden muss.
Wer muss Evakuierungs-/ Brandschutzhelfer haben?
Laut § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie dem Abschnitt 7.3 der ASR A2.2 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeiter*innen in ausreichender Zahl ausbilden zu lassen. Standardmäßig sollten 5% der Belegschaft ausgebildet sein, bei erhöhter Brandgefahr ein größerer Anteil. Gern prüfen wir Ihren individuellen Bedarf, übernehmen die Ausbildung und erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig bzgl. anstehender Auffrischungstermine.
Aufgaben der Ausgebildeten
- Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
- Vorbeugender Brandschutz durch Kontrolle bei Arbeiten mit Feuer oder Hitze
- Brandbekämpfung (bei Entstehungsbränden)
- Bedienung der Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Handfeuermelder und Wandhydranten)
- Einweisen der eintreffenden Rettungskräfte
- Evakuierung des zugewiesenen Bereichs