Skip links

Brandschutzbeauftragte

Brandschutzbeauftragte erfüllen in Betrieben eine wichtige Funktion zur Verhütung von Bränden und den daraus potentiell verheerenden Konsequenzen für das Unternehmen. Unsere Brandschutzbeauftragen erfüllen diese Aufgabe nicht nur "so nebenbei", sondern sind Profis mit echtem Fokus auf den Brandschutz. Ob ein Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten beauftragen muss, hängt von der Art und Größe des Unternehmens ab.

Professionalität und Fachkunde

Die Notwendigkeit der Bestellung kann sich z.B. aus der Baugenehmigung/Betriebserlaubnis, aus Bedingungen der Versicherung oder aus einer Gefährdungs- und Risikoanalyse im Rahmen der Arbeitssicherheit ergeben. Hierbei wird beispielsweise geprüft, ob die Kombination aus Brandrisiko und der Anzahl durchschnittlich anwesender Personen eine Bestellung erforderlich machen.

Die Verantwortung für den Brandschutz liegt gesetzlich geregelt bei den Verantwortlichen eines Unternehmens, je nach Firmenstruktur ist das z.B. die Geschäftsführung oder die Betriebsleitung. Die Verantwortung selbst kann nicht abgegeben werden, die rechtliche Position aber durch die Bestellung einer/eines Brandschutzbeauftragten gestärkt werden. Der/die Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt die Verantwortlichen sowie die Ansprechpartner vor Ort bei der konformen Umsetzung aller Brandschutzregularien.

Der Einsatz eines externen Dienstleisters ist aus mehreren Gründen vorteilhaft, beispielhaft dafür sind

Gern prüfen wir für Sie, ob und in welchem Umfang der Einsatz einer/eines Brandschutzbeauftragten in Ihrem Hause nötig ist und betreuen Sie entsprechend.

Gemäß DGUV Information 205-003 unterstützt der Brandschutzbeauftragte...