Brandschutzbeauftragte


Brandschutzbeauftragte erfüllen in Betrieben eine wichtige Funktion zur Verhütung von Bränden und den daraus potentiell verheerenden Konsequenzen für das Unternehmen. Unsere Brandschutzbeauftragen erfüllen diese Aufgabe nicht nur "so nebenbei", sondern sind Profis mit echtem Fokus auf den Brandschutz. Ob ein Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten beauftragen muss, hängt von der Art und Größe des Unternehmens ab.
Professionalität und Fachkunde
Die Notwendigkeit der Bestellung kann sich z.B. aus der Baugenehmigung/Betriebserlaubnis, aus Bedingungen der Versicherung oder aus einer Gefährdungs- und Risikoanalyse im Rahmen der Arbeitssicherheit ergeben. Hierbei wird beispielsweise geprüft, ob die Kombination aus Brandrisiko und der Anzahl durchschnittlich anwesender Personen eine Bestellung erforderlich machen.
Die Verantwortung für den Brandschutz liegt gesetzlich geregelt bei den Verantwortlichen eines Unternehmens, je nach Firmenstruktur ist das z.B. die Geschäftsführung oder die Betriebsleitung. Die Verantwortung selbst kann nicht abgegeben werden, die rechtliche Position aber durch die Bestellung einer/eines Brandschutzbeauftragten gestärkt werden. Der/die Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt die Verantwortlichen sowie die Ansprechpartner vor Ort bei der konformen Umsetzung aller Brandschutzregularien.
Der Einsatz eines externen Dienstleisters ist aus mehreren Gründen vorteilhaft, beispielhaft dafür sind
- Aufgabenerfüllung durch jemanden, der/die auf das Thema spezialisiert ist und entsprechend tiefgreifende Fachkenntnis besitzt
- Keine "Betriebsblindheit" und Best Practice durch Erfahrungen außerhalb der eigenen Firma
- Flexibilität und Einsparung eigener Ressourcen, da konstante Aus- und Fortbildung verpflichtend sind
Gern prüfen wir für Sie, ob und in welchem Umfang der Einsatz einer/eines Brandschutzbeauftragten in Ihrem Hause nötig ist und betreuen Sie entsprechend.
Gemäß DGUV Information 205-003 unterstützt der Brandschutzbeauftragte...
- im vorbeugendem, abwehrendem und organisatorischem Brandschutz
- im Bereich des betrieblichen Notfallmanagements
- bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- bei feuergefährlichen Arbeiten sowie bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- bei der Auswahl der Feuerlöscheinrichtungen und Löschmittel in den Arbeitsstätten Prüfen
- der Erstellung/Pflege der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
- der Prüfung von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen, Alarmplänen usw. auf Aktualität
- bei Fragen zur Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- bei den Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- beim Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- bei der Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- mit Stellungnahmen zu Investitionsentscheidungen, die im Bereich Brandschutz für die Arbeitsstätte anstehen
- bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, die den Brandschutz betreffen
- bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die den Brandschutz betreffen
- bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen Weitere Leistungen
- mit dem Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- mit dem Melden von Mängeln und dem Vorschlagen von Maßnahmen zu deren Beseitigung, sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung
- die Führungskräfte bei der Erstellung der regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- durch Dokumentieren der Tätigkeiten im Bereich Brandschutz