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Brandschutzordnung A, B, C

Was ist die Brandschutzordnung?

Die Brandschutzordung ist eine Art Betriebsanweisung, in der vorbeugende Maßnahmen, generelle Verhaltensregeln und spezielle Gefahrenabwehrmaßnahmen für einen Brand- bzw. Gefahrenfall geregelt werden. Die für solche Fälle relevanten Informationen werden über Aushänge und regelmäßige Unterweisungen bekannt gegeben und müssen den Vorgaben der DIN 14096 entsprechen. Wir erstellen Ihnen gern die für Ihr Unternehmen notwendige Brandschutzordnung und legen die Maßnahmen/Regeln zur Brandverhütung, zur Brandbekämpfung, zum Verhalten bei Bränden sowie zum Verhalten bei Unfällen oder sonstigen Schadensfällen fest.

Die Teile der Brandschutzordnung

Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil wird gut einsehbar ausgehängt, kann je nach Brandschutzdienststelle aber auch in den Flucht- und Rettungsplan integriert werden.

Teil B richtet sich an Personen, die sich regelmäßig und/oder langfristig in dem Gebäude aufhalten. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege sowie weitere, das Verhalten im Brandfall betreffende, Regeln. Dieser Teil wird schriftlich ausgehändigt.

Teil C richtet sich gesondert an diejenigen Mitarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind. Hier wird in einem Alarmierungsplan u.a. der Ablauf einer Evakuierung beschrieben und es ergeben sich Überschneidungen bzw. Anknüpfpunkte mit der betrieblichen Notfallplanung.