Fachkraft für Arbeitssicherheit


Arbeitgeber sind gesetzlich zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet und diese kann man extern einkaufen. Dies ist die nüchterne Betrachtung des Themas, jedoch gibt es unterschiedliche Herangehensweisen an die praktische Umsetzung.
Wir von BrandVerstand möchten nicht bloß auf dem Papier zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen beitragen, sondern aktiv Mehrwerte für unsere Kunden schaffen. Ein Unternehmen, das aktiv an der Gesundheit seiner Mitarbeiter*innen arbeitet, kann generell eine höhere Zufriedenheit in der Belegschaft erreichen.
Betreuung auf hohem Niveau
Konkreter noch lassen sich positive Aspekte aber durch eine Reduzierung krankheitsbedingter Fehltage nachweisen, die sich nicht nur bei Arbeitsplätzen mit körperlicher Belastung, sondern auch bei Büroarbeitsplätzen signifikant zeigen kann. Gerade der Ausfall von Mitarbeiter*innen auf Grund von z.B. Rückenbeschwerden und/oder psychischen Belastungen stellt eine große Herausforderung für Firmen dar. Hier können bereits einfache Gegenmaßnahmen gute Ergebnisse erzielen.
Welchen Betreuungsbedarf hat meine Firma?
Der individuelle Betreuungsaufwand eines Unternehmens setzt sich nach der DGUV-Vorschrift 2 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung zusammen. Diese werden je nach Erfordernis zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt aufgeteilt.
Die Grundbetreuung wird anhand der Tätigkeitsgruppe des Unternehmens und der Mitarbeiteranzahl errechnet. Dies gibt einen groben Umfang der Betreuungszeit vor, muss aber auf Basis einer Individualbetrachtung durch die betriebsspezifischen Stunden ergänzt werden. Der reine Bürobetrieb mit vergleichbaren Schreibtischarbeitsplätzen und 100 Mitarbeitern kann beispielsweise einen deutlich niedrigeren Betreuungsbedarf haben als ein Produktionsbetrieb mit 50 Mitarbeitern an verschiedenen, gefährlichen Arbeitsplätzen.
Ihr Vorteil mit uns: Wir können flexibel auf Ihren Bedarf reagieren. Bauen Sie z.B. gerade einen neuen Standort auf oder gibt es große Lücken in der Arbeitssicherheit, wird der Betreuungsaufwand in der Startphase vergleichsweise hoch sein. Haben sich die Abläufe eingespielt, das Team steht und es gibt kaum noch Veränderungen, können wir die Betreuung reduzieren. Zudem sind nötige Fortbildungen zeit- und kostenintensiv und fordern spezielles Know-How, was sich gerade für eine interne Besetzung bei Mittelständlern oft nicht rentiert. Aber auch Konzerne profitieren von unserer Flexibilität in der externen Besetzung und der Möglichkeit, sich dadurch auf ihr Kerngeschäft konzentrieren zu können.
Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit, einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit, zu unterstützen. Die Aufgaben sind im Detail in der DGUV V2 geregelt.
Ein Auszug der Themen, bei welchen wir Sie gerne unterstützen:
- Gefährdungsbeurteilung neuer Arbeitsplätze, Gefahrstoffe oder Maschinen
- Durchleuchtung Ihrer Prozesse und Abläufe mit Blick auf Arbeitssicherheit zur Ableitung von Verbesserungspotentialen
- Durchführung regelmäßiger interner Safety Checks zum Nachweis der Gesetzeskonformität
- Untersuchung und Abwicklung von Arbeitsunfällen und deren Ursachen
- Auswahl von geeigneten Korrekturmaßnahmen, auch basierend auf bewährten Lösungen aus anderen Branchen
- Bereitstellung von Templates, Vorlagen zur gesetzeskonformen Dokumentation